Skip to content

Unser Guide zu Deinen Steuervorteilen

So nutzt Du Deine Steuervorteile optimal! Hier findest Du Definitionen, Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen von
Sachbonus, Sachgeschenk, Sachbezug, Inflatonsprämie und Erholungsbeihilfe. 

Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre zusätzliche Vergütung in Form von Waren oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen als Anerkennung ihrer Leistung oder zur Förderung der Motivation gewähren kann. Diese Bezüge sind darauf ausgelegt, den Mitarbeitenden praktische oder erlebnisreiche Vorteile zu bieten, die über das normale Gehalt hinausgehen.

Sachbezüge sind bei Mitarbeitenden oft besonders beliebt, da sie eine persönliche Anerkennung ihrer Arbeit darstellen und das Engagement sowie die Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigern können. Für Arbeitgeber:innen bieten sie den Vorteil, dass sie steuerlich günstiger sind als Barvergütungen und gleichzeitig die Unternehmensbindung stärken können.

Es gibt eine wichtige Freigrenze, die in § 8 Abs. 1 S. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist. Aktuell liegt diese Freigrenze bei 50 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Sachbezüge, die diese Grenze nicht überschreiten, steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese Grenze überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ein Sachbonus ist eine Form der Zusatzvergütung, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden in Form von materiellen Gütern oder Dienstleistungen anstelle von Bargeld bieten können. Sachboni sind besonders attraktiv, da sie oft steuerlich effizient gestaltet werden können und sowohl für das Unternehmen als auch für Arbeitnehmer:innen Vorteile bieten können.

Der Sachbonus ermöglicht Unternehmen in erster Linie steuerliche Effizienz, denn durch die Pauschalversteuerung von 30% können Sachboni steuerlich günstiger sein als eine entsprechende Barauszahlung. So können Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine breite Palette an Boni anbieten. 

Der Sachbonus kann nach § 37b Einkommenssteuergesetz (EStG) mit einer Pauschalsteuer von 30% besteuert werden. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in sind diese Boni möglich. Es ist dabei zu beachten, dass die Sachleistungen klar von anderen Lohnbestandteilen getrennt und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Ein Sachgeschenk ist eine zusätzliche Leistung, die über die Vergütung der einzelnen Mitarbeiter:innen hinausgeht. Unternehmen haben durch das Sachgeschenk die Möglichkeit, zu persönlichen oder auch professionellen Anlässen Geschenke in Form von Waren oder Dienstleistungen zu machen. 

Das Feiern persönlicher Anlässe wie beispielsweise des Geburtstags kann durch das Sachgeschenk gleichermaßen gefeiert werden wie ein professioneller Meilenstein. Diese Aufmerksamkeiten können die Bindung ans Unternehmen stärken und tragen maßgeblich zur Wertschätzung der Mitarbeiter:innen bei, weshalb Sachgeschenke einen wichtigen Faktor in der Gestaltung der Unternehmenskultur darstellen. 

Sachgeschenke an Mitarbeitende, beispielsweise anlässlich von Geburtstagen oder Jubiläen, fallen unter die Freigrenze von 60 Euro pro Anlass und sind steuerfrei gemäß § 37b Einkommensteuergesetz (EStG), wenn sie im betrieblichen Interesse gewährt werden. 

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuer- und abgabenfreie Zahlung, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren können. Diese Einmalzahlung soll dazu beitragen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund von Inflation abzufedern. 

Die Inflationsausgleichsprämie gibt Unternehmen einmalig die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden bei der Bewältigung gestiegener Preise und Lebenshaltungskosten direkt zu unterstützen. Für Unternehmen ist die Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei, was sie zu einer kosteneffizienten Möglichkeit macht, Mitarbeiter:innen zusätzliche finanzielle Vorteile zu bieten.

Arbeitgeber:innen können die Prämie gemäß § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.

Die Erholungsbeihilfe ist eine vom Arbeitgeber gewährte Unterstützung, die speziell für die Finanzierung eines Erholungsurlaubs oder einer Kur für den Arbeitnehmenden und dessen Familie bestimmt ist. Diese Form der Zuwendung ist darauf ausgerichtet, das physische und psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu fördern.

Die Erholungsbeihilfe trägt maßgeblich zur Verbesserung der Zufriedenheit als auch Arbeitsleistung der Angestellten bei. Im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld kann die Erholungsbeihilfe  außerdem bis zu einer gewissen Höhe pauschal versteuert werden und damit beitragsfrei bleiben.

Laut § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind Erholungsbeihilfen unter bestimmten Umständen nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden. Zusätzlich ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer von 25% nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Insgesamt sind jährlich 156 Euro für den Angestellten, 104 Euro für dessen Ehepartner:in und 52 Euro für jedes Kind möglich. 

Noch Fragen?

Vereinbare jetzt einen Demo-Termin und wir
zeigen Dir was HelloBonnie bieten kann.